Seit dem 1. Oktober 2004 benötigen Sie den EU-Heimtierpass, wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze (oder ihrem Frettchen) ins inner- oder aussereuropäische Ausland reisen. Bei Reisen innerhalb der EU (unter Ausnahme von England, Irland, Norwegen und Schweden) benötigen Sie darüber hinaus keine Dokumente für Ihr Tier. Wir können den EU-Heimtierpass in der Sprechstunde ohne besondere Voranmeldung ausstellen.
Vorraussetzung für die Ausstellung des EU-Heimtierpasses ist eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegt oder rechtzeitig aufgefrischt wurde. Das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung eindeutig durch einen Microchip gekennzeichnet sein.
Die Firma InterVet (ein Hersteller von Tierarzeneimitteln) bietet eine Zusammenstellung gültiger Einreisebestimmungen (Europäische Union und Nicht-EU-Staaten) zum Download (PDF-Datei) an.
Hinweis in eigener Sache: vom 12. bis zum 22. Februar ist die Praxis geschlossen. Ab Donnerstag, 24. Februar, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.